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   VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11 We   

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VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11 We (https://dejure.org/2012,21877)
VG Weimar, Entscheidung vom 02.02.2012 - 4 E 1055/11 We (https://dejure.org/2012,21877)
VG Weimar, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - 4 E 1055/11 We (https://dejure.org/2012,21877)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 33 Abs 2; GG Art 33 Abs 5; VwGO § 123 Abs 1; BBesG § 18; BBesG § 25; ThürBesG § 16; ThürBesG § 22; ThürBG § 26
    Beförderungen; Fehlende Dienstpostenbewertung; keine vorherige Erprobung auf einem "höherwertigen" Dienstposten bei gebündelt bewerteten Dienstposten; Anordnungsgrund; Dienstpostenbewertung; gebündelte Dienstposten; Leistungsgrundsatz; Ranglistenbeförderung

  • Justiz Thüringen

    Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG, § 123 Abs 1 VwGO, § 18 BBesG, § 25 BBesG
    Fehlende Dienstpostenbewertung; keine vorherige Erprobung auf einem "höherwertigen" Dienstposten bei gebündelt bewerteten Dienstposten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11
    Nach der zu Ranglistenbeförderungen ohne zugrundeliegende Ämterbewertung erfolgten Klarstellung in der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - in juris), der die beschließende Kammer folgt, ist eine Beförderungspraxis, wie sie in der hier für die Auswahlentscheidung erstellten Beförderungsrangliste zum Ausdruck kommt, gesetzeswidrig.

    (Zitat aus: BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 - juris Rd. 27-29, unter Anfügungen in eckigen Klammern zur inhaltsgleichen Thüringer Besoldungsrechtslage).

    Es ist außerdem auch kein wesentlicher struktureller Unterschied zwischen dem Bereich der Zollverwaltung, den die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.06.2011 a.a.O. betrifft, und des Polizeivollzugsdienstes in der Thüringer Polizei erkennbar (in diesem Sinne auch: v. Roetteken a.a.O., Teil D.: "Dagegen wird für die Bundespolizei und die Landespolizeien ebenfalls nicht damit zu rechnen sein, dass hier das BVerwG die Voraussetzungen einer echten Ausnahme, d.h. einer atypischen Situation anerkennen wird, zumal etliche Polizeidienststellen in den Ländern bereits erfolgreich eine gestufte Dienstpostenbewertung praktizieren und damit belegen, dass eine Ausnahme nicht erforderlich ist.").

    Ein gebündelter Dienstposten ist für einen Beamten im niedrigeren Statusamt kein höher bewerteter Dienstposten (BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rd. 30 m.w.N. zur st.Rspr.):.

    (Zitat aus: BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn 23, m. w. N.; dem folgend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.10.2011 - 5 ME 296/11 -, in juris, dort für den Fall eines.

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11
    Ein Beamter hat einen in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Anspruch darauf, dass ihm ein Aufgabenbereich übertragen wird, dessen Wertigkeit seinem Amt im statusrechtlichen Sinn entspricht (Urteil vom 18. September 2008 - BVerwG 2 C 8.07 - BVerwGE 132, 31 Rn. 16).

    Von dem Prinzip, dass Statusamt und Funktionsamt (zur Bedeutung des Amtes in abstrakt-funktionellen und des Amtes im konkret-funktionellen Sinne vgl.: BVerwG, Urteil vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 - in juris Rd. 16 m.w.N.) nicht dauerhaft auseinanderfallen dürfen und zu verknüpfen sind, könnte danach - allenfalls - in eng zu verstehenden Ausnahmefällen abgewichen werden.

    Die diesbezügliche Argumentation - ebenso wie die Überlegungen zur Einräumung einer (für das vorliegende Verfahren ohnehin unerheblichen) "Übergangsphase zur Beibehaltung gebündelter Dienstposten" aus dem Gesichtspunkt eines Vertrauensschutzes für den Dienstherrn widerspricht der sich aus der rechtsstaatlichen Gesetzesbindung ergebenden Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten solche Funktionsämter zu übertragen, die in ihrer Wertigkeit dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 - juris Rdnr. 16 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter Zitierung der, sämtlich auch in juris erfassten Urteile des BVerwG vom 11.07.1975 - 6 C 44.72 - BVerwGE 49, 64 [67 f.], vom 28.11.1991 - 2 C 41.89 - BVerwGE 89, 199 [200] und vom 03.03.2005 - 2 C 11.04 - BVerwGE 123, 107 [S. 109]).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11
    Zugleich müssen die Aussichten des Betroffenen, in einem neuen rechtmäßigen Verfahren ausgewählt zu werden, zumindest "offen" sein, d.h. seine Auswahl muss möglich erscheinen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 - in juris).

    Es ist im Hinblick auf den dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielraum grundsätzlich nicht Aufgabe des Gerichts, den besser geeigneten Bewerber zu bestimmen und eine eigene Prognose der Erfolgsaussichten der Bewerbung vorzunehmen (BVerfG, Beschluss v. 24.09.2002 - 2 BvR 857/02 -, NVwZ 2003, S. 200).

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 C 11.04

    Amt im abstrakt-funktionalen Sinne; Amt im statusrechtlichen Sinne;

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11
    Mit dem statusrechtlichen Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe in Relation zu anderen Ämtern sowie der laufbahnrechtlichen Einordnung werden abstrakt Inhalt, Bedeutung, Umfang und Verantwortung und damit die Wertigkeit des Amtes zum Ausdruck gebracht (stRspr; vgl. Urteile vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 20.94 - BVerw- GE 98, 334 und vom 3. März 2005 - BVerwG 2 C 11.04 - BVerwGE 123, 107 ).

    Die diesbezügliche Argumentation - ebenso wie die Überlegungen zur Einräumung einer (für das vorliegende Verfahren ohnehin unerheblichen) "Übergangsphase zur Beibehaltung gebündelter Dienstposten" aus dem Gesichtspunkt eines Vertrauensschutzes für den Dienstherrn widerspricht der sich aus der rechtsstaatlichen Gesetzesbindung ergebenden Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten solche Funktionsämter zu übertragen, die in ihrer Wertigkeit dem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.09.2008 - 2 C 8.07 - juris Rdnr. 16 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts unter Zitierung der, sämtlich auch in juris erfassten Urteile des BVerwG vom 11.07.1975 - 6 C 44.72 - BVerwGE 49, 64 [67 f.], vom 28.11.1991 - 2 C 41.89 - BVerwGE 89, 199 [200] und vom 03.03.2005 - 2 C 11.04 - BVerwGE 123, 107 [S. 109]).

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11
    Es kann offenbleiben, ob dies im Hinblick auf die in den dienstlichen Beurteilungen der Polizeivollzugsbeamten im Abschnitt VII. gemäß den laufbahnrechtlichen Vorgaben des § 53 Abs. 4 S. 1 ThürLbVO zu treffenden Angaben zur Verwendungseignung (s. auch Ziff. 7 der Beurteilungsrichtlinie der Thüringer Polizei vom 03.04.2001 - ThürStAnz 16/2001 S. 775 ff.) auch auf die herangezogenen dienstlichen Beurteilungen (zur Bedeutung der dienstlichen Beurteilung für die Leistungsauswahl vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 04.11.2011 - 2 C 16/09- in Juris Rd. 46 f.) durchgreift.
  • BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 9.77

    Vollziehung der Ernennung - Aushändigung der Urkunde - Rücknahme einer Ernennung

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11
    Das Unterlassen einer den §§ 16 Abs. 1, 22 Thür- BesG entsprechenden Dienstpostenbewertung führt zur Rechtswidrigkeit der gleichwohl beabsichtigten Beförderung (vgl. zur Rechtswidrigkeit einer unter Verstoß gegen § 25 BBesG i.d.F. v. 1975 vorgenommenen Beförderung bereits BVerwG, Urteil vom 01.02.1978 - 6 C 9.77 - BVerwGE 55, 212, 213 f.).
  • OVG Niedersachsen, 01.08.2011 - 5 ME 296/11

    Notwendigkeit der Erstellung einer Anlassbeurteilung im Auswahlverfahren um eine

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11
    (Zitat aus: BVerwG, Urteil vom 30.6.2011 - 2 C 19.10 -, juris Rn 23, m. w. N.; dem folgend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.10.2011 - 5 ME 296/11 -, in juris, dort für den Fall eines.
  • OVG Thüringen, 30.01.2008 - 2 EO 236/07

    Recht der Landesbeamten; Konkurrentenstreitverfahren um einen nach B 6 BBesG

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11
    Dies gilt um so mehr im Falle einer ungesicherten Beurteilungslage (s. dazu auch: ThürOVG, Beschl. vom 30.01.2008 - 2 EO 236/07 -, in Juris dort Rz. 91).
  • OVG Thüringen, 17.12.1997 - 2 EO 112/96

    Dienstliche Beurteilung; Auswahlentscheidung; Dienstherr; Beförderungsstelle;

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11
    Danach hätte eine dienstliche Beurteilung spätestens nach vier Jahren soviel an Aussagekraft verloren hat, dass sie ihre Funktion, wesentliches Erkenntnismittel für eine Beförderungsauswahl zu sein, nicht mehr erfüllen kann (vgl. auch ThürOVG, Beschluss vom 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, ThürVBl. 1998, 162 f. für vier Jahre alte Beurteilungen).
  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus VG Weimar, 02.02.2012 - 4 E 1055/11
    Ein wesentlicher Inhalt des Leistungsprinzips ist also die Anerkennung und rechtliche Absicherung des Beförderungserfolges, den der Beamte bei der Bestenauslese aufgrund von Eignung, Befähigung und Leistung erlangt hat (so: BVerfG, Beschluss vom 28.05.2008 - 2 BvL 11/07- juris Rd. 48 m.w.N. zur Rspr. des BVerfG).
  • BVerwG, 27.09.2007 - 2 C 21.06

    Abwägung; Ämterpatronage; Amtsperiode; Anrechnung; Anreizfunktion; Anspruch auf

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 30.07

    Umbildung von Körperschaften; Veränderung des Funktionsamtes eines Beamten;

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

  • BVerwG, 23.05.2002 - 2 A 5.01

    Amtsgemäße Beschäftigung

  • BVerwG, 11.05.2009 - 2 VR 1.09

    Ausschreibung; Beförderung; Besetzung des Dienstpostens; Besetzungsverfahren;

  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

  • OVG Thüringen, 23.10.2012 - 2 EO 132/12

    Fehlerhafte Auswahlentscheidung bei sog. gebündelten Dienstposten ohne vorherige

    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 2. Februar 2012 - Az. 4 E 1055/11 We - wird zurückgewiesen.
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